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Bestattungsinstitut: Geschäftseinträge in Grenchen

: 9 Einträge
Geiser | von Aesch Bestattungen

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

Geiser | von Aesch Bestattungen

Obergasse 16H, 2555 Brügg BE
Herzlich willkommen bei Geiser Bestattungen Biel, Brügg, Lyss und Umgebung

«Da ist ein Land der Lebenden und ein Land der Toten und die Brücke zwischen ihnen ist die Liebe – das einzig Bleibende, der einzige Sinn». Thornton Wilder (1897-1975) Wir sind ein kleines Familienunternehmen aus dem Berner Seeland, das seit 1950 im Dienste seiner Kunden steht und sie in den schweren Stunden nach einem Todesfall berät. Wir sind überzeugt, dass die Art und Weise wie ein Mensch zu seiner letzten Ruhe geleitet wird, alle Liebe und Wertschätzung ausdrücken sollte, die der Verstorbene zu Lebzeiten empfangen hat. Wir arbeiten stets fürsorglich im Dienste des Verstorbenen und seiner Familie und begleiten die Angehörigen in der schweren Zeit des Abschieds umsichtig und rücksichtsvoll. Bestattungen In der Schweiz sind drei klassische Bestattungsarten erlaubt: die Feuer- und Erdbestattung sowie etwas spezieller die Gruftbestattung. Weit verbreitet sind aber auch alternative Bestattungsformen nach der Kremation wie die Wasser-, Luft- oder Baumbestattung. Feuerbestattung Erdbestattung Baumbestattung / Bios-Urne Wasserbestattung Wiesenbestattung Luftbestattung Gletscherbestattung Diamantbestattung Dienstleistungen Bei einem Todesfall fallen viele Arbeiten an, welche innert kürzester Zeit ausgeführt werden müssen. Unsere Aufgabe ist es, Sie bei all diesen Aufgaben zu beraten und Ihnen diese, auf Wunsch, vollumfänglich abzunehmen. Dabei setzen wir auf ein persönliches Gespräch, damit wir gebührend auf Ihre persönlichen Wünsche und Anliegen eingehen können. Administration Organisation Bestattung Trauerware, Trauerschmuck, Drucksachen Beratung Grabstein Weltweite Überführungen Haus- und Wohnungsräumungen Reinigungen Löschung soziale Medien GU-Gesamtabrechnung Mitglied im Schweizerischen Verband der Bestattungsdienste

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BestattungenBestattungsinstitutTrauerbegleitungBeratung
Obergasse 16H, 2555 Brügg BE
BestattungenBestattungsinstitutTrauerbegleitungBeratung
Herzlich willkommen bei Geiser Bestattungen Biel, Brügg, Lyss und Umgebung

«Da ist ein Land der Lebenden und ein Land der Toten und die Brücke zwischen ihnen ist die Liebe – das einzig Bleibende, der einzige Sinn». Thornton Wilder (1897-1975) Wir sind ein kleines Familienunternehmen aus dem Berner Seeland, das seit 1950 im Dienste seiner Kunden steht und sie in den schweren Stunden nach einem Todesfall berät. Wir sind überzeugt, dass die Art und Weise wie ein Mensch zu seiner letzten Ruhe geleitet wird, alle Liebe und Wertschätzung ausdrücken sollte, die der Verstorbene zu Lebzeiten empfangen hat. Wir arbeiten stets fürsorglich im Dienste des Verstorbenen und seiner Familie und begleiten die Angehörigen in der schweren Zeit des Abschieds umsichtig und rücksichtsvoll. Bestattungen In der Schweiz sind drei klassische Bestattungsarten erlaubt: die Feuer- und Erdbestattung sowie etwas spezieller die Gruftbestattung. Weit verbreitet sind aber auch alternative Bestattungsformen nach der Kremation wie die Wasser-, Luft- oder Baumbestattung. Feuerbestattung Erdbestattung Baumbestattung / Bios-Urne Wasserbestattung Wiesenbestattung Luftbestattung Gletscherbestattung Diamantbestattung Dienstleistungen Bei einem Todesfall fallen viele Arbeiten an, welche innert kürzester Zeit ausgeführt werden müssen. Unsere Aufgabe ist es, Sie bei all diesen Aufgaben zu beraten und Ihnen diese, auf Wunsch, vollumfänglich abzunehmen. Dabei setzen wir auf ein persönliches Gespräch, damit wir gebührend auf Ihre persönlichen Wünsche und Anliegen eingehen können. Administration Organisation Bestattung Trauerware, Trauerschmuck, Drucksachen Beratung Grabstein Weltweite Überführungen Haus- und Wohnungsräumungen Reinigungen Löschung soziale Medien GU-Gesamtabrechnung Mitglied im Schweizerischen Verband der Bestattungsdienste

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Kobel Bestattungsdienst

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen

Kobel Bestattungsdienst

Sonnhaldeweg 36D, 3110 Münsingen
Bestattungsdienst Kobel

Seit 1978 sind wir ein Familienunternehmen, welches für die Verstorbenen und deren Angehörigen in jeder Situation, ob Tag oder Nacht, da ist. Uns ist es ein Anliegen, den Abschied, im Vertrautsein mit Leuten und Bräuchen aus der Aaretaler Landschaft, gemeinsam mit der Trauerfamilie so zu organisieren, dass es für alle in dieser, nicht immer ganz einfachen Situation, ein "Gutes" ist. Gerne unterstützen wir Sie bei einem persönlichen Gespräch zu folgenden Themen: - Überführung des/der Verstorbenen - Orientierung zu den verschiedenen Grabarten - Sarg- und Urnenwahl - Erledigung der Abmeldungen / Formalitäten - Ankleiden, Einsargen, Aufbahren - Organisation der Trauerfeier - Blumendekoration / Kerzen - Drucken der Leidzirkulare und Danksagungen - Zeitungsinserate weiterleiten Erste Vorkehrungen im Todesfall: Bei Eintritt des Todes im Spital / Alters- oder Pflegeheim, stellt der Diensthabende Arzt den Tod fest und unterzeichnet die ärztliche Todesbescheinigung. Die Familie ist frei in der Wahl ihres Bestatters welcher durch die Angehörigen über den Tod und dessen weiterführung informiert wird. Bei einem Todesfall zu Hause muss zu erst ein Arzt den Tod feststellen und diesen mit seiner Unterschrift beglaubigen, bevor der Bestatter nach Wahl den Verstorbenen überführen darf. Bei einem unklaren Todesfall (Suizid, Unfall oder im Zweifelsfall der Todesursache) muss immer zuerst die Polizei gerufen werden, welche die weiteren Schritte einleitet. Die Abmeldung auf dem Zivilstandsamt sollte innert 48 Stunden nach dem eintreffen des Todes mit den dafür vorgesehenen ärztlichen Todesbescheinigungen erledigt werden. Dies können die Angehörigen selber erledigen oder alles dem Bestattungsunternehmen übergeben. Wichtige Dokumente welche in Griffnähe sein sollten / oder wissen wo sie zu finden sind (Tresor, Sekretär, Nachttischschublade, Ordner.......) - Niederlassungsbewilligung - Familienbüchlein (nur bei verheirateten Personen vorhanden) - Testament (wenn vorhanden) - letzter Wille (wenn vorhanden) - Ehe- oder Erbvertrag (wenn vorhanden)

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BestattungenBestattungsinstitutTrauerbegleitungKrematoriumÜberführungen RückführungenFriedhof
Sonnhaldeweg 36D, 3110 Münsingen
BestattungenBestattungsinstitutTrauerbegleitungKrematoriumÜberführungen RückführungenFriedhof
Bestattungsdienst Kobel

Seit 1978 sind wir ein Familienunternehmen, welches für die Verstorbenen und deren Angehörigen in jeder Situation, ob Tag oder Nacht, da ist. Uns ist es ein Anliegen, den Abschied, im Vertrautsein mit Leuten und Bräuchen aus der Aaretaler Landschaft, gemeinsam mit der Trauerfamilie so zu organisieren, dass es für alle in dieser, nicht immer ganz einfachen Situation, ein "Gutes" ist. Gerne unterstützen wir Sie bei einem persönlichen Gespräch zu folgenden Themen: - Überführung des/der Verstorbenen - Orientierung zu den verschiedenen Grabarten - Sarg- und Urnenwahl - Erledigung der Abmeldungen / Formalitäten - Ankleiden, Einsargen, Aufbahren - Organisation der Trauerfeier - Blumendekoration / Kerzen - Drucken der Leidzirkulare und Danksagungen - Zeitungsinserate weiterleiten Erste Vorkehrungen im Todesfall: Bei Eintritt des Todes im Spital / Alters- oder Pflegeheim, stellt der Diensthabende Arzt den Tod fest und unterzeichnet die ärztliche Todesbescheinigung. Die Familie ist frei in der Wahl ihres Bestatters welcher durch die Angehörigen über den Tod und dessen weiterführung informiert wird. Bei einem Todesfall zu Hause muss zu erst ein Arzt den Tod feststellen und diesen mit seiner Unterschrift beglaubigen, bevor der Bestatter nach Wahl den Verstorbenen überführen darf. Bei einem unklaren Todesfall (Suizid, Unfall oder im Zweifelsfall der Todesursache) muss immer zuerst die Polizei gerufen werden, welche die weiteren Schritte einleitet. Die Abmeldung auf dem Zivilstandsamt sollte innert 48 Stunden nach dem eintreffen des Todes mit den dafür vorgesehenen ärztlichen Todesbescheinigungen erledigt werden. Dies können die Angehörigen selber erledigen oder alles dem Bestattungsunternehmen übergeben. Wichtige Dokumente welche in Griffnähe sein sollten / oder wissen wo sie zu finden sind (Tresor, Sekretär, Nachttischschublade, Ordner.......) - Niederlassungsbewilligung - Familienbüchlein (nur bei verheirateten Personen vorhanden) - Testament (wenn vorhanden) - letzter Wille (wenn vorhanden) - Ehe- oder Erbvertrag (wenn vorhanden)

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