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Vorhänge Vorhangservice in Aargau (Kanton)

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Rowo Textilreinigung GmbH

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

Rowo Textilreinigung GmbH

Zürcherstrasse 27, 5630 Muri (AG)
3 mal im Freiamt - ROWO Textil-Reinigung in Ihrer Nähe

Im Januar 2000 haben wir die bestehende Textilreinigung an Bahnhofstrasse in Wohlen übernommen. Inzwischen haben wir unsere Firma zusätzlichen zwei Betrieben im Freiamt erweitert. Das Familienunternehmen beschäftigt rund elf Angestellte. Unsere gut ausgebildeten MitarbeiterInnen garantieren eine saubere und fachmännische Reinigung. Wir geben alles für Ihre vollste Zufriedenheit. Zu unseren Dienstleistungen gehören unter anderem folgende: Damen und Herren Kleider: Wir reinigen für Sie Anzüge Uniformen Cocktail- & Abendkleider Brautkleider usw. Tipp: FleckenJe schneller das Textilgut gereinigt wird, desto besser das ErgebnisSelbstversuche bei Fleckenentfernungen führen zu einer Fixierung auf dem Textil. Hemden Service: Herrenhemden werden gewaschen und im Nasszustand maschinengebügelt, Exkl. Seiden – und Viskosehemd Auf Wunsch und zu einem Aufpreiswerden die Hemden auch handgebügelt oder zusammengelegt. Spezielle Fleckenentfernungen müssen uns gemeldet werden. Imprägnierungen: Wir waschen und reinigen Skianzüge Winterjacken Regenbekleidung Rucksäcke / Schlafsäcke / Zelte Dank unserer Infrastruktur bleibt Ihre Outdoor-Bekleidung isolierend und wasserabstossend. Teppich Reinigung: Für Teppichreinigung sind spezielle Verfahren, Pfegemittel und Maschinen erforderlich. Unser Partnerbetrieb zählt zu den renomiertesten Betrieben der Schweiz. Als zusätzlichen Service bietet sie auch einen Reparatur-Service für Teppiche an. Sie unterbreiten Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag. Für weitere Fragen geben wir Ihnen gerne Auskunft. Bettwäsche Wir empfehlen ein Nassreinigungs-verfahren. Auf Wunsch kann es auch trockengereinigt werden. Mit unserer Infrastuktur waschen wir:Duvet / Kissen / Matratzenauflagen / Matratzenbezüge usw. alles was zu den Bettwaren gehört Trockenreinigung : innert TagesfristNasspflege : mindestens 2 – 3 Tage Flecken : Schweissränder und Blut lassen sich nur noch zum Teil entfernen. Wir geben unser Bestes, die Kundschaft optimal zu bedienen. Ihre ROWO Textil- Reinigung

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TextilreinigungTeppichpflege TeppichreinigungBügelservice
Zürcherstrasse 27, 5630 Muri (AG)
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Im Januar 2000 haben wir die bestehende Textilreinigung an Bahnhofstrasse in Wohlen übernommen. Inzwischen haben wir unsere Firma zusätzlichen zwei Betrieben im Freiamt erweitert. Das Familienunternehmen beschäftigt rund elf Angestellte. Unsere gut ausgebildeten MitarbeiterInnen garantieren eine saubere und fachmännische Reinigung. Wir geben alles für Ihre vollste Zufriedenheit. Zu unseren Dienstleistungen gehören unter anderem folgende: Damen und Herren Kleider: Wir reinigen für Sie Anzüge Uniformen Cocktail- & Abendkleider Brautkleider usw. Tipp: FleckenJe schneller das Textilgut gereinigt wird, desto besser das ErgebnisSelbstversuche bei Fleckenentfernungen führen zu einer Fixierung auf dem Textil. Hemden Service: Herrenhemden werden gewaschen und im Nasszustand maschinengebügelt, Exkl. Seiden – und Viskosehemd Auf Wunsch und zu einem Aufpreiswerden die Hemden auch handgebügelt oder zusammengelegt. Spezielle Fleckenentfernungen müssen uns gemeldet werden. Imprägnierungen: Wir waschen und reinigen Skianzüge Winterjacken Regenbekleidung Rucksäcke / Schlafsäcke / Zelte Dank unserer Infrastruktur bleibt Ihre Outdoor-Bekleidung isolierend und wasserabstossend. Teppich Reinigung: Für Teppichreinigung sind spezielle Verfahren, Pfegemittel und Maschinen erforderlich. Unser Partnerbetrieb zählt zu den renomiertesten Betrieben der Schweiz. Als zusätzlichen Service bietet sie auch einen Reparatur-Service für Teppiche an. Sie unterbreiten Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag. Für weitere Fragen geben wir Ihnen gerne Auskunft. Bettwäsche Wir empfehlen ein Nassreinigungs-verfahren. Auf Wunsch kann es auch trockengereinigt werden. Mit unserer Infrastuktur waschen wir:Duvet / Kissen / Matratzenauflagen / Matratzenbezüge usw. alles was zu den Bettwaren gehört Trockenreinigung : innert TagesfristNasspflege : mindestens 2 – 3 Tage Flecken : Schweissränder und Blut lassen sich nur noch zum Teil entfernen. Wir geben unser Bestes, die Kundschaft optimal zu bedienen. Ihre ROWO Textil- Reinigung

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Textilreinigung Moser

Textilreinigung Moser

Landstrasse 104, 5430 Wettingen

I. AUSFÜHRUNG UND LEISTUNG 1. Wir verpflichten uns zu fachmännischer, sorgfältiger, materialschonender und umweltbewusster Textilpflege. 2. Die branchenüblichen Methoden und Usanzen sind in den vom Verband Textilpflege Schweiz herausgegebenen Begriffsbestimmungen (Merkblatt Usanzen) festgelegt. 3. Der Textilpfleger kann für besondere Artikel (Risikoteile, teure und/oder materialbedingt bearbeitungsintensive Stücke, usw.) Zuschläge auf den in der Preisliste festgesetzten Preisen verlangen. 4. Die durch den Textilpflegebetrieb ausgezählte Stückzahl resp. ausgezählten Mengen sind massgebend für die Lieferung, Rückgabe und Verrechnung. 5. Für Leasing- und Mietwäsche gelten gesonderte Bestimmungen. II. VERANTWORTLICHKEIT 1. Voraussetzung einer Haftung des Textilpflegers ist die Beständigkeit der Artikel bei einer Behandlung gemäss dem auf der Textilpflegekennzeichnung empfohlenen Verfahren. Bei fehlender Textilpflegekennzeichnung stellt der Textilpfleger auf seine Fachkenntnisse und auf den Verwendungszweck des Artikels ab; eine Haftung wird bei fehlender Textilpflegekennzeichnung ausdrücklich abgelehnt. 2. Trotz vorangegangener fachmännischer einfacher Warenschau können wir keine Verantwortung übernehmen für Schäden, die entstehen durch eine nicht erkennbare Beschaffenheit oder durch verborgene Mängel, wie ungenügende Festigkeit des Materials oder der Nähte, Echtheit von Färbungen und Drucken, Einflüsse auf Knöpfe, Schnallen, Reissverschlüsse, Achselpolster, Applikationen, Ornamente, Bändel, usw. oder durch eine fehlerhafte Textilpflegekennzeichnung. Eine Haftung für Mass- oder Farbtonveränderungen der Stoffe und Gewirke im üblichen Toleranzbereich ist ausgeschlossen. 3. Die Notwendigkeit für eine Sonderbehandlung muss offensichtlich sein; insbesondere durch feststellbare empfindliche Eigenschaften oder durch Verschmutzungen, welche eine Sonderbehandlung bedingen. Die Pflegesymbole und/oder Pflegehinweise der Textilpflegekennzeichnung sind für den Textilpfleger massgebend. 4. Der Textilpfleger kann den Pflegeauftrag mit Vorbehalten (sogenannte Vorbehaltserklärung) entgegennehmen. 5. Der Pflegeauftrag wird als Auftrag im Sinne von OR 394 ff begründet. Eine Erfolgsgarantie ist ausgeschlossen. III. RÜCKGABE 1. Wir bemühen uns, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Verzögerungen berechtigen den Kunden jedoch nicht zu Schadenersatzansprüchen. 2. Die Ausgabe des Artikels erfolgt nur gegen Barzahlung und gegen Rückgabe der Auftragsbestätigung. Bei Grosskunden erfolgt die Rechnungsstellung gemäss separater Absprache. 3. Die Artikel müssen innerhalb von sechs Monaten nach Auftragserteilung abgeholt werden. Erfolgt die Abholung nicht innert dieser Frist, kann der Textilpfleger ersatzlos über diese verfügen. Bei wertvolleren Artikeln mahnt der Textilpfleger seinen Kunden vorgängig, sofern ihm Name und Adresse des Auftraggebers bekannt sind. Es besteht keinerlei Verpflichtung seitens des Textilpflegers diesbezüglich Nachforschungen anzustellen. 4. Ist ein Auftrag nicht ausführbar, wird der Artikel im jeweiligen Zustand zurückgegeben. IV. BEANSTANDUNGEN 1. Reklamationen müssen unter Vorlage des Beleges ab Entgegennahme des Artikel unverzüglich, spätestens innert drei Arbeitstagen erfolgen. 2. Beanstandungen werden vom Textilpfleger sorgfältig geprüft, begründet beantwortet oder erklärt und das weitere Vorgehen (sachgemässe Nachbehandlung, Übergabe zur Begutachtung und Schlichtung an die Paritätische Schadenerledigungsstelle, usw.) nach Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Kunden festgelegt. 3. Schadenfälle können im Textilpflegebereich in der Schweiz nicht versichert werden. Bei Schäden am Artikel oder bei Verlust durch Verschulden des Textilpflegers wird Schadenersatz nach der Zeitwerttabelle für die Wertabnahme von Textilpflegeartikeln geleistet. Ein Realersatz ist ausgeschlossen. 4. Kommt keine Einigung zustande, empfehlen wir den Parteien, den Schadenfall der Paritätischen Schadenerledigungsstelle der Konsumentenschutzorganisationen des Verbandes Textilpflege Schweiz (VTS) und des Verbandes der Textilhändler, dem Swiss Fashion Stores (SFS), zur Begutachtung und Schlichtung zu unterbreiten. V. GERICHTSSTAND 1. Gerichtsstand für jegliche Streitigkeiten aus dem Pflegeauftrag ist der Sitz des Textilpflegers.

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TextilreinigungTeppichpflege Teppichreinigung
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TextilreinigungTeppichpflege Teppichreinigung

I. AUSFÜHRUNG UND LEISTUNG 1. Wir verpflichten uns zu fachmännischer, sorgfältiger, materialschonender und umweltbewusster Textilpflege. 2. Die branchenüblichen Methoden und Usanzen sind in den vom Verband Textilpflege Schweiz herausgegebenen Begriffsbestimmungen (Merkblatt Usanzen) festgelegt. 3. Der Textilpfleger kann für besondere Artikel (Risikoteile, teure und/oder materialbedingt bearbeitungsintensive Stücke, usw.) Zuschläge auf den in der Preisliste festgesetzten Preisen verlangen. 4. Die durch den Textilpflegebetrieb ausgezählte Stückzahl resp. ausgezählten Mengen sind massgebend für die Lieferung, Rückgabe und Verrechnung. 5. Für Leasing- und Mietwäsche gelten gesonderte Bestimmungen. II. VERANTWORTLICHKEIT 1. Voraussetzung einer Haftung des Textilpflegers ist die Beständigkeit der Artikel bei einer Behandlung gemäss dem auf der Textilpflegekennzeichnung empfohlenen Verfahren. Bei fehlender Textilpflegekennzeichnung stellt der Textilpfleger auf seine Fachkenntnisse und auf den Verwendungszweck des Artikels ab; eine Haftung wird bei fehlender Textilpflegekennzeichnung ausdrücklich abgelehnt. 2. Trotz vorangegangener fachmännischer einfacher Warenschau können wir keine Verantwortung übernehmen für Schäden, die entstehen durch eine nicht erkennbare Beschaffenheit oder durch verborgene Mängel, wie ungenügende Festigkeit des Materials oder der Nähte, Echtheit von Färbungen und Drucken, Einflüsse auf Knöpfe, Schnallen, Reissverschlüsse, Achselpolster, Applikationen, Ornamente, Bändel, usw. oder durch eine fehlerhafte Textilpflegekennzeichnung. Eine Haftung für Mass- oder Farbtonveränderungen der Stoffe und Gewirke im üblichen Toleranzbereich ist ausgeschlossen. 3. Die Notwendigkeit für eine Sonderbehandlung muss offensichtlich sein; insbesondere durch feststellbare empfindliche Eigenschaften oder durch Verschmutzungen, welche eine Sonderbehandlung bedingen. Die Pflegesymbole und/oder Pflegehinweise der Textilpflegekennzeichnung sind für den Textilpfleger massgebend. 4. Der Textilpfleger kann den Pflegeauftrag mit Vorbehalten (sogenannte Vorbehaltserklärung) entgegennehmen. 5. Der Pflegeauftrag wird als Auftrag im Sinne von OR 394 ff begründet. Eine Erfolgsgarantie ist ausgeschlossen. III. RÜCKGABE 1. Wir bemühen uns, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Verzögerungen berechtigen den Kunden jedoch nicht zu Schadenersatzansprüchen. 2. Die Ausgabe des Artikels erfolgt nur gegen Barzahlung und gegen Rückgabe der Auftragsbestätigung. Bei Grosskunden erfolgt die Rechnungsstellung gemäss separater Absprache. 3. Die Artikel müssen innerhalb von sechs Monaten nach Auftragserteilung abgeholt werden. Erfolgt die Abholung nicht innert dieser Frist, kann der Textilpfleger ersatzlos über diese verfügen. Bei wertvolleren Artikeln mahnt der Textilpfleger seinen Kunden vorgängig, sofern ihm Name und Adresse des Auftraggebers bekannt sind. Es besteht keinerlei Verpflichtung seitens des Textilpflegers diesbezüglich Nachforschungen anzustellen. 4. Ist ein Auftrag nicht ausführbar, wird der Artikel im jeweiligen Zustand zurückgegeben. IV. BEANSTANDUNGEN 1. Reklamationen müssen unter Vorlage des Beleges ab Entgegennahme des Artikel unverzüglich, spätestens innert drei Arbeitstagen erfolgen. 2. Beanstandungen werden vom Textilpfleger sorgfältig geprüft, begründet beantwortet oder erklärt und das weitere Vorgehen (sachgemässe Nachbehandlung, Übergabe zur Begutachtung und Schlichtung an die Paritätische Schadenerledigungsstelle, usw.) nach Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Kunden festgelegt. 3. Schadenfälle können im Textilpflegebereich in der Schweiz nicht versichert werden. Bei Schäden am Artikel oder bei Verlust durch Verschulden des Textilpflegers wird Schadenersatz nach der Zeitwerttabelle für die Wertabnahme von Textilpflegeartikeln geleistet. Ein Realersatz ist ausgeschlossen. 4. Kommt keine Einigung zustande, empfehlen wir den Parteien, den Schadenfall der Paritätischen Schadenerledigungsstelle der Konsumentenschutzorganisationen des Verbandes Textilpflege Schweiz (VTS) und des Verbandes der Textilhändler, dem Swiss Fashion Stores (SFS), zur Begutachtung und Schlichtung zu unterbreiten. V. GERICHTSSTAND 1. Gerichtsstand für jegliche Streitigkeiten aus dem Pflegeauftrag ist der Sitz des Textilpflegers.

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Im Januar 2000 haben wir die bestehende Textilreinigung an Bahnhofstrasse in Wohlen übernommen. Inzwischen haben wir unsere Firma zusätzlichen zwei Betrieben im Freiamt erweitert. Das Familienunternehmen beschäftigt rund elf Angestellte. Unsere gut ausgebildeten MitarbeiterInnen garantieren eine saubere und fachmännische Reinigung. Wir geben alles für Ihre vollste Zufriedenheit. Zu unseren Dienstleistungen gehören unter anderem folgende: Damen und Herren Kleider: Wir reinigen für Sie Anzüge Uniformen Cocktail- & Abendkleider Brautkleider usw. Tipp: FleckenJe schneller das Textilgut gereinigt wird, desto besser das ErgebnisSelbstversuche bei Fleckenentfernungen führen zu einer Fixierung auf dem Textil. Hemden Service: Herrenhemden werden gewaschen und im Nasszustand maschinengebügelt, Exkl. Seiden – und Viskosehemd Auf Wunsch und zu einem Aufpreiswerden die Hemden auch handgebügelt oder zusammengelegt. Spezielle Fleckenentfernungen müssen uns gemeldet werden. Imprägnierungen: Wir waschen und reinigen Skianzüge Winterjacken Regenbekleidung Rucksäcke / Schlafsäcke / Zelte Dank unserer Infrastruktur bleibt Ihre Outdoor-Bekleidung isolierend und wasserabstossend. Teppich Reinigung: Für Teppichreinigung sind spezielle Verfahren, Pfegemittel und Maschinen erforderlich. Unser Partnerbetrieb zählt zu den renomiertesten Betrieben der Schweiz. Als zusätzlichen Service bietet sie auch einen Reparatur-Service für Teppiche an. Sie unterbreiten Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag. Für weitere Fragen geben wir Ihnen gerne Auskunft. Bettwäsche Wir empfehlen ein Nassreinigungs-verfahren. Auf Wunsch kann es auch trockengereinigt werden. Mit unserer Infrastuktur waschen wir:Duvet / Kissen / Matratzenauflagen / Matratzenbezüge usw. alles was zu den Bettwaren gehört Trockenreinigung : innert TagesfristNasspflege : mindestens 2 – 3 Tage Flecken : Schweissränder und Blut lassen sich nur noch zum Teil entfernen. Wir geben unser Bestes, die Kundschaft optimal zu bedienen. Ihre ROWO Textil- Reinigung

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Im Januar 2000 haben wir die bestehende Textilreinigung an Bahnhofstrasse in Wohlen übernommen. Inzwischen haben wir unsere Firma zusätzlichen zwei Betrieben im Freiamt erweitert. Das Familienunternehmen beschäftigt rund elf Angestellte. Unsere gut ausgebildeten MitarbeiterInnen garantieren eine saubere und fachmännische Reinigung. Wir geben alles für Ihre vollste Zufriedenheit. Zu unseren Dienstleistungen gehören unter anderem folgende: Damen und Herren Kleider: Wir reinigen für Sie Anzüge Uniformen Cocktail- & Abendkleider Brautkleider usw. Tipp: FleckenJe schneller das Textilgut gereinigt wird, desto besser das ErgebnisSelbstversuche bei Fleckenentfernungen führen zu einer Fixierung auf dem Textil. Hemden Service: Herrenhemden werden gewaschen und im Nasszustand maschinengebügelt, Exkl. Seiden – und Viskosehemd Auf Wunsch und zu einem Aufpreiswerden die Hemden auch handgebügelt oder zusammengelegt. Spezielle Fleckenentfernungen müssen uns gemeldet werden. Imprägnierungen: Wir waschen und reinigen Skianzüge Winterjacken Regenbekleidung Rucksäcke / Schlafsäcke / Zelte Dank unserer Infrastruktur bleibt Ihre Outdoor-Bekleidung isolierend und wasserabstossend. Teppich Reinigung: Für Teppichreinigung sind spezielle Verfahren, Pfegemittel und Maschinen erforderlich. Unser Partnerbetrieb zählt zu den renomiertesten Betrieben der Schweiz. Als zusätzlichen Service bietet sie auch einen Reparatur-Service für Teppiche an. Sie unterbreiten Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag. Für weitere Fragen geben wir Ihnen gerne Auskunft. Bettwäsche Wir empfehlen ein Nassreinigungs-verfahren. Auf Wunsch kann es auch trockengereinigt werden. Mit unserer Infrastuktur waschen wir:Duvet / Kissen / Matratzenauflagen / Matratzenbezüge usw. alles was zu den Bettwaren gehört Trockenreinigung : innert TagesfristNasspflege : mindestens 2 – 3 Tage Flecken : Schweissränder und Blut lassen sich nur noch zum Teil entfernen. Wir geben unser Bestes, die Kundschaft optimal zu bedienen. Ihre ROWO Textil- Reinigung

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I. AUSFÜHRUNG UND LEISTUNG 1. Wir verpflichten uns zu fachmännischer, sorgfältiger, materialschonender und umweltbewusster Textilpflege. 2. Die branchenüblichen Methoden und Usanzen sind in den vom Verband Textilpflege Schweiz herausgegebenen Begriffsbestimmungen (Merkblatt Usanzen) festgelegt. 3. Der Textilpfleger kann für besondere Artikel (Risikoteile, teure und/oder materialbedingt bearbeitungsintensive Stücke, usw.) Zuschläge auf den in der Preisliste festgesetzten Preisen verlangen. 4. Die durch den Textilpflegebetrieb ausgezählte Stückzahl resp. ausgezählten Mengen sind massgebend für die Lieferung, Rückgabe und Verrechnung. 5. Für Leasing- und Mietwäsche gelten gesonderte Bestimmungen. II. VERANTWORTLICHKEIT 1. Voraussetzung einer Haftung des Textilpflegers ist die Beständigkeit der Artikel bei einer Behandlung gemäss dem auf der Textilpflegekennzeichnung empfohlenen Verfahren. Bei fehlender Textilpflegekennzeichnung stellt der Textilpfleger auf seine Fachkenntnisse und auf den Verwendungszweck des Artikels ab; eine Haftung wird bei fehlender Textilpflegekennzeichnung ausdrücklich abgelehnt. 2. Trotz vorangegangener fachmännischer einfacher Warenschau können wir keine Verantwortung übernehmen für Schäden, die entstehen durch eine nicht erkennbare Beschaffenheit oder durch verborgene Mängel, wie ungenügende Festigkeit des Materials oder der Nähte, Echtheit von Färbungen und Drucken, Einflüsse auf Knöpfe, Schnallen, Reissverschlüsse, Achselpolster, Applikationen, Ornamente, Bändel, usw. oder durch eine fehlerhafte Textilpflegekennzeichnung. Eine Haftung für Mass- oder Farbtonveränderungen der Stoffe und Gewirke im üblichen Toleranzbereich ist ausgeschlossen. 3. Die Notwendigkeit für eine Sonderbehandlung muss offensichtlich sein; insbesondere durch feststellbare empfindliche Eigenschaften oder durch Verschmutzungen, welche eine Sonderbehandlung bedingen. Die Pflegesymbole und/oder Pflegehinweise der Textilpflegekennzeichnung sind für den Textilpfleger massgebend. 4. Der Textilpfleger kann den Pflegeauftrag mit Vorbehalten (sogenannte Vorbehaltserklärung) entgegennehmen. 5. Der Pflegeauftrag wird als Auftrag im Sinne von OR 394 ff begründet. Eine Erfolgsgarantie ist ausgeschlossen. III. RÜCKGABE 1. Wir bemühen uns, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Verzögerungen berechtigen den Kunden jedoch nicht zu Schadenersatzansprüchen. 2. Die Ausgabe des Artikels erfolgt nur gegen Barzahlung und gegen Rückgabe der Auftragsbestätigung. Bei Grosskunden erfolgt die Rechnungsstellung gemäss separater Absprache. 3. Die Artikel müssen innerhalb von sechs Monaten nach Auftragserteilung abgeholt werden. Erfolgt die Abholung nicht innert dieser Frist, kann der Textilpfleger ersatzlos über diese verfügen. Bei wertvolleren Artikeln mahnt der Textilpfleger seinen Kunden vorgängig, sofern ihm Name und Adresse des Auftraggebers bekannt sind. Es besteht keinerlei Verpflichtung seitens des Textilpflegers diesbezüglich Nachforschungen anzustellen. 4. Ist ein Auftrag nicht ausführbar, wird der Artikel im jeweiligen Zustand zurückgegeben. IV. BEANSTANDUNGEN 1. Reklamationen müssen unter Vorlage des Beleges ab Entgegennahme des Artikel unverzüglich, spätestens innert drei Arbeitstagen erfolgen. 2. Beanstandungen werden vom Textilpfleger sorgfältig geprüft, begründet beantwortet oder erklärt und das weitere Vorgehen (sachgemässe Nachbehandlung, Übergabe zur Begutachtung und Schlichtung an die Paritätische Schadenerledigungsstelle, usw.) nach Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Kunden festgelegt. 3. Schadenfälle können im Textilpflegebereich in der Schweiz nicht versichert werden. Bei Schäden am Artikel oder bei Verlust durch Verschulden des Textilpflegers wird Schadenersatz nach der Zeitwerttabelle für die Wertabnahme von Textilpflegeartikeln geleistet. Ein Realersatz ist ausgeschlossen. 4. Kommt keine Einigung zustande, empfehlen wir den Parteien, den Schadenfall der Paritätischen Schadenerledigungsstelle der Konsumentenschutzorganisationen des Verbandes Textilpflege Schweiz (VTS) und des Verbandes der Textilhändler, dem Swiss Fashion Stores (SFS), zur Begutachtung und Schlichtung zu unterbreiten. V. GERICHTSSTAND 1. Gerichtsstand für jegliche Streitigkeiten aus dem Pflegeauftrag ist der Sitz des Textilpflegers.

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TextilreinigungTeppichpflege Teppichreinigung
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I. AUSFÜHRUNG UND LEISTUNG 1. Wir verpflichten uns zu fachmännischer, sorgfältiger, materialschonender und umweltbewusster Textilpflege. 2. Die branchenüblichen Methoden und Usanzen sind in den vom Verband Textilpflege Schweiz herausgegebenen Begriffsbestimmungen (Merkblatt Usanzen) festgelegt. 3. Der Textilpfleger kann für besondere Artikel (Risikoteile, teure und/oder materialbedingt bearbeitungsintensive Stücke, usw.) Zuschläge auf den in der Preisliste festgesetzten Preisen verlangen. 4. Die durch den Textilpflegebetrieb ausgezählte Stückzahl resp. ausgezählten Mengen sind massgebend für die Lieferung, Rückgabe und Verrechnung. 5. Für Leasing- und Mietwäsche gelten gesonderte Bestimmungen. II. VERANTWORTLICHKEIT 1. Voraussetzung einer Haftung des Textilpflegers ist die Beständigkeit der Artikel bei einer Behandlung gemäss dem auf der Textilpflegekennzeichnung empfohlenen Verfahren. Bei fehlender Textilpflegekennzeichnung stellt der Textilpfleger auf seine Fachkenntnisse und auf den Verwendungszweck des Artikels ab; eine Haftung wird bei fehlender Textilpflegekennzeichnung ausdrücklich abgelehnt. 2. Trotz vorangegangener fachmännischer einfacher Warenschau können wir keine Verantwortung übernehmen für Schäden, die entstehen durch eine nicht erkennbare Beschaffenheit oder durch verborgene Mängel, wie ungenügende Festigkeit des Materials oder der Nähte, Echtheit von Färbungen und Drucken, Einflüsse auf Knöpfe, Schnallen, Reissverschlüsse, Achselpolster, Applikationen, Ornamente, Bändel, usw. oder durch eine fehlerhafte Textilpflegekennzeichnung. Eine Haftung für Mass- oder Farbtonveränderungen der Stoffe und Gewirke im üblichen Toleranzbereich ist ausgeschlossen. 3. Die Notwendigkeit für eine Sonderbehandlung muss offensichtlich sein; insbesondere durch feststellbare empfindliche Eigenschaften oder durch Verschmutzungen, welche eine Sonderbehandlung bedingen. Die Pflegesymbole und/oder Pflegehinweise der Textilpflegekennzeichnung sind für den Textilpfleger massgebend. 4. Der Textilpfleger kann den Pflegeauftrag mit Vorbehalten (sogenannte Vorbehaltserklärung) entgegennehmen. 5. Der Pflegeauftrag wird als Auftrag im Sinne von OR 394 ff begründet. Eine Erfolgsgarantie ist ausgeschlossen. III. RÜCKGABE 1. Wir bemühen uns, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Verzögerungen berechtigen den Kunden jedoch nicht zu Schadenersatzansprüchen. 2. Die Ausgabe des Artikels erfolgt nur gegen Barzahlung und gegen Rückgabe der Auftragsbestätigung. Bei Grosskunden erfolgt die Rechnungsstellung gemäss separater Absprache. 3. Die Artikel müssen innerhalb von sechs Monaten nach Auftragserteilung abgeholt werden. Erfolgt die Abholung nicht innert dieser Frist, kann der Textilpfleger ersatzlos über diese verfügen. Bei wertvolleren Artikeln mahnt der Textilpfleger seinen Kunden vorgängig, sofern ihm Name und Adresse des Auftraggebers bekannt sind. Es besteht keinerlei Verpflichtung seitens des Textilpflegers diesbezüglich Nachforschungen anzustellen. 4. Ist ein Auftrag nicht ausführbar, wird der Artikel im jeweiligen Zustand zurückgegeben. IV. BEANSTANDUNGEN 1. Reklamationen müssen unter Vorlage des Beleges ab Entgegennahme des Artikel unverzüglich, spätestens innert drei Arbeitstagen erfolgen. 2. Beanstandungen werden vom Textilpfleger sorgfältig geprüft, begründet beantwortet oder erklärt und das weitere Vorgehen (sachgemässe Nachbehandlung, Übergabe zur Begutachtung und Schlichtung an die Paritätische Schadenerledigungsstelle, usw.) nach Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Kunden festgelegt. 3. Schadenfälle können im Textilpflegebereich in der Schweiz nicht versichert werden. Bei Schäden am Artikel oder bei Verlust durch Verschulden des Textilpflegers wird Schadenersatz nach der Zeitwerttabelle für die Wertabnahme von Textilpflegeartikeln geleistet. Ein Realersatz ist ausgeschlossen. 4. Kommt keine Einigung zustande, empfehlen wir den Parteien, den Schadenfall der Paritätischen Schadenerledigungsstelle der Konsumentenschutzorganisationen des Verbandes Textilpflege Schweiz (VTS) und des Verbandes der Textilhändler, dem Swiss Fashion Stores (SFS), zur Begutachtung und Schlichtung zu unterbreiten. V. GERICHTSSTAND 1. Gerichtsstand für jegliche Streitigkeiten aus dem Pflegeauftrag ist der Sitz des Textilpflegers.

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