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Anwalt in Bern

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Schluep I Degen Rechtsanwälte

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Falkenplatz 7, 3012 BernPostfach, 3001 Bern
Über uns:

Wir sind Wir sind eine auf das Immaterialgüterrecht spezialisierte Schweizer Anwaltskanzlei mit Sitz in Bern. Unser oberstes Ziel ist es mit höchster Qualität die uns übertragenen Arbeiten zu erledigen. Die beiden Partner bringen insgesamt 40 Jahre Anwaltserfahrung im Bereich Geistiges Eigentum mit ein. Produkte Unsere Kernkompetenz ist der weltweite Schutz des Geistigen Eigentums unserer Klientinnen und Klienten und damit verbundene Beratung. 1 Schutzrechtsstrategie und Portfolio-Analyse Hält das bestehende oder geplante Portfolio auch aus rechtlicher Sicht, was es verspricht? Was muss optimiert werden? Wie soll das Portfolio weiterentwickelt werden? 2 Recherchen (Identität/ Ähnlichkeit) Abklärungen bei der Hinterlegung von neuen Marken oder anderen Schutzrechten: Welches Risiko stellen ältere Schutzrechte anderer Inhaber im In- und Ausland dar? 3 Registrierungen Hinterlegung von Schutzrechten im In- und Ausland, damit ein optimaler Schutz sichergestellt werden kann. 4 Marken, Design, Domain und Patent Administration Schutzrechtsverwaltung für Klientinnen und Klienten: Langfristige Betreuung, auch für umfangreiche internationale Portfolios. 5 Überwachungen Professionelle Überwachung von Marken und anderen Schutzrechten im In- und Ausland gegen Rechtsverletzungen/Nachahmer.6 Monate gratis Probeabo fürCH-Monitoring von Marken! 6 Verteidigung Umfassende Betreuung von Marken- oder anderen Schutzrechtskonflikten, von der ersten Lageeinschätzung bis hin zum Widerspruchs- und Gerichtsverfahren. 7 Gutachten/Due Diligence Sie wollen eine Marke, ein Design oder ein Patent kaufen? Wir schauen aus rechtlicher Sicht, ob das Schutzrecht den Preis auch wirklich wert ist. 8 Allgemeine Dienstleistungen einer Anwaltskanzlei und eines Notariats Wir beraten auch in anderen Bereichen mit Bezug zum Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht oder in allgemeinen handelsrechtlichen Angelegenheiten (z.B. Kartellrecht, Lauterkeitsrecht, Urheberrecht, Patentrecht, Designrecht, Lizenzvertragsrecht, Kaufverträge, Arbeitsverträge und allgemeines Vertragswesen). Wir erbringen zudem notarielle Dienstleistungen (kanzleiinternes Notariat). Kontaktieren Sie uns über unsere Produkte

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MarkenschutzbüroPatentanwaltAnwaltRechtsanwalt
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Wir sind Wir sind eine auf das Immaterialgüterrecht spezialisierte Schweizer Anwaltskanzlei mit Sitz in Bern. Unser oberstes Ziel ist es mit höchster Qualität die uns übertragenen Arbeiten zu erledigen. Die beiden Partner bringen insgesamt 40 Jahre Anwaltserfahrung im Bereich Geistiges Eigentum mit ein. Produkte Unsere Kernkompetenz ist der weltweite Schutz des Geistigen Eigentums unserer Klientinnen und Klienten und damit verbundene Beratung. 1 Schutzrechtsstrategie und Portfolio-Analyse Hält das bestehende oder geplante Portfolio auch aus rechtlicher Sicht, was es verspricht? Was muss optimiert werden? Wie soll das Portfolio weiterentwickelt werden? 2 Recherchen (Identität/ Ähnlichkeit) Abklärungen bei der Hinterlegung von neuen Marken oder anderen Schutzrechten: Welches Risiko stellen ältere Schutzrechte anderer Inhaber im In- und Ausland dar? 3 Registrierungen Hinterlegung von Schutzrechten im In- und Ausland, damit ein optimaler Schutz sichergestellt werden kann. 4 Marken, Design, Domain und Patent Administration Schutzrechtsverwaltung für Klientinnen und Klienten: Langfristige Betreuung, auch für umfangreiche internationale Portfolios. 5 Überwachungen Professionelle Überwachung von Marken und anderen Schutzrechten im In- und Ausland gegen Rechtsverletzungen/Nachahmer.6 Monate gratis Probeabo fürCH-Monitoring von Marken! 6 Verteidigung Umfassende Betreuung von Marken- oder anderen Schutzrechtskonflikten, von der ersten Lageeinschätzung bis hin zum Widerspruchs- und Gerichtsverfahren. 7 Gutachten/Due Diligence Sie wollen eine Marke, ein Design oder ein Patent kaufen? Wir schauen aus rechtlicher Sicht, ob das Schutzrecht den Preis auch wirklich wert ist. 8 Allgemeine Dienstleistungen einer Anwaltskanzlei und eines Notariats Wir beraten auch in anderen Bereichen mit Bezug zum Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht oder in allgemeinen handelsrechtlichen Angelegenheiten (z.B. Kartellrecht, Lauterkeitsrecht, Urheberrecht, Patentrecht, Designrecht, Lizenzvertragsrecht, Kaufverträge, Arbeitsverträge und allgemeines Vertragswesen). Wir erbringen zudem notarielle Dienstleistungen (kanzleiinternes Notariat). Kontaktieren Sie uns über unsere Produkte

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Von Graffenried Recht

Von Graffenried Recht

Zeughausgasse 18, 3011 BernPostfach, 3001 Bern

Seit über 80 Jahren als Rechtsanwälte und Notare im Dienst der Bernerinnen und Berner Als eine der traditionsreichsten Berner Kanzleien, welche in der Stadt und Region Bern verankert ist, bieten wir Ihnen umfassende juristische Dienstleistungen an. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Notarinnen und Notare setzen sich einzeln und als Team mit grossem Engagement für Sie ein. Eine qualitativ hochwertige Beratung, zeitnahe Bearbeitung und jederzeitige Erreichbarkeit sind für uns selbstverständlich. Wir handeln stets in Übereinstimmung mit dem Wappenspruch der Familie von Graffenried: «Fac recte neminem time» / «Tue Recht und scheue niemanden». Fac recte neminem time Tue Recht und scheue niemanden: Der Wappenspruch der Familie von Graffenried ist unser Leitspruch für die tägliche Arbeit. Unsere Notarinnen und Notare sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erstellen für Sie sämtliche öffentlichen Urkunden (z. B. Grundstückkaufverträge, Ehe- und Erbverträge, Gesellschaftsgründungen etc.), vertreten Ihre Interessen mit Engagement vor Gerichts- und Verwaltungsbehörden und beraten Sie lösungsorientiert und mit Weitsicht bei juristischen Fragestellungen. Vor mehreren Jahrzehnten wurde unsere Kanzlei im Herzen von Bern, dem politischen Zentrum der Schweiz, gegründet. Während unserer bisherigen Tätigkeit haben wir für unzählige Privatpersonen, Familien, Unternehmen und öffentliche Institutionen unsere Dienstleistungen erbringen und einen entsprechenden Erfahrungsschatz aufbauen können. Diese Erfahrung, verbunden mit unseren langjährigen Kontakten zu den Justiz- und Verwaltungsbehörden, stellen wir gerne in Ihren Dienst. Wir freuen uns, Sie in Ihren rechtlichen Belangen beraten und begleiten zu dürfen. Wir vernetzen und koordinieren für Sie Unsere Kanzlei arbeitet eng mit der Von Graffenried Gruppe und deren Tochtergesellschaften (Treuhand, Bank, Liegenschaften) zusammen. Gerne stellen wir bei einem entsprechenden Bedürfnis Ihrerseits den Kontakt mit diesen Gesellschaften her und koordinieren für Sie die verschiedenen Dienstleistungen. Sie profitieren dabei sowohl in administrativer wie auch in finanzieller Hinsicht: Wir sind ein eingespieltes Team, welches sich gewohnt ist, gemeinsam gesamtheitliche Lösungen für unsere Kundinnen und Kunden zu erarbeiten.

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AnwaltRechtsanwaltNotarNotariatsbüroAdvokaturbüro
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Seit über 80 Jahren als Rechtsanwälte und Notare im Dienst der Bernerinnen und Berner Als eine der traditionsreichsten Berner Kanzleien, welche in der Stadt und Region Bern verankert ist, bieten wir Ihnen umfassende juristische Dienstleistungen an. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Notarinnen und Notare setzen sich einzeln und als Team mit grossem Engagement für Sie ein. Eine qualitativ hochwertige Beratung, zeitnahe Bearbeitung und jederzeitige Erreichbarkeit sind für uns selbstverständlich. Wir handeln stets in Übereinstimmung mit dem Wappenspruch der Familie von Graffenried: «Fac recte neminem time» / «Tue Recht und scheue niemanden». Fac recte neminem time Tue Recht und scheue niemanden: Der Wappenspruch der Familie von Graffenried ist unser Leitspruch für die tägliche Arbeit. Unsere Notarinnen und Notare sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erstellen für Sie sämtliche öffentlichen Urkunden (z. B. Grundstückkaufverträge, Ehe- und Erbverträge, Gesellschaftsgründungen etc.), vertreten Ihre Interessen mit Engagement vor Gerichts- und Verwaltungsbehörden und beraten Sie lösungsorientiert und mit Weitsicht bei juristischen Fragestellungen. Vor mehreren Jahrzehnten wurde unsere Kanzlei im Herzen von Bern, dem politischen Zentrum der Schweiz, gegründet. Während unserer bisherigen Tätigkeit haben wir für unzählige Privatpersonen, Familien, Unternehmen und öffentliche Institutionen unsere Dienstleistungen erbringen und einen entsprechenden Erfahrungsschatz aufbauen können. Diese Erfahrung, verbunden mit unseren langjährigen Kontakten zu den Justiz- und Verwaltungsbehörden, stellen wir gerne in Ihren Dienst. Wir freuen uns, Sie in Ihren rechtlichen Belangen beraten und begleiten zu dürfen. Wir vernetzen und koordinieren für Sie Unsere Kanzlei arbeitet eng mit der Von Graffenried Gruppe und deren Tochtergesellschaften (Treuhand, Bank, Liegenschaften) zusammen. Gerne stellen wir bei einem entsprechenden Bedürfnis Ihrerseits den Kontakt mit diesen Gesellschaften her und koordinieren für Sie die verschiedenen Dienstleistungen. Sie profitieren dabei sowohl in administrativer wie auch in finanzieller Hinsicht: Wir sind ein eingespieltes Team, welches sich gewohnt ist, gemeinsam gesamtheitliche Lösungen für unsere Kundinnen und Kunden zu erarbeiten.

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Advokatur Notariat

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Advokatur Notariat

Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber.Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten die Begründung von Stockwerkeigentum die Beurkundung von Eheverträgen die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs die Errichtung von Stiftungen öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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AdvokaturbüroNotarNotariatsbüro
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Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber.Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten die Begründung von Stockwerkeigentum die Beurkundung von Eheverträgen die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs die Errichtung von Stiftungen öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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volzrecht Advokatur Notariat Steuerpraxis

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen

volzrecht Advokatur Notariat Steuerpraxis

Spitalgasse 4, 3011 BernPostfach, 3001 Bern

Standort Münsingen volzrecht Advokatur Notariat SteuerpraxisGeorg Volz, Rechtsanwalt, Notar und eidg. dipl. Steuerexperte Thomas Zachmann, Fürsprecher und Notar Kreuzweg 1, 3110 Münsingen Tel.: 031 722 17 77 info@volzrecht.ch Dienstleistungen: Advokatur Unsere Spezialgebiete Erbrechtliche Auseinandersetzungen Sachenrecht, Rechtsfragen bezüglich Dienstbarkeiten und Auseinandersetzungen unter Stockwerkeigentümern Gesellschafts- und Firmenrecht Steuer- und Abgaberecht Vertragsrecht Begründung oder Aufhebung von Partnerschaften und Konkubinaten Notariat Unsere Beurkundungen Grundeigentum: Wir unterstützen Sie in der optimalen Abwicklung Ihrer Grundstück-/Liegenschaftskäufe und -verkäufe, Abtretungen, sowie Stockwerkbegründungen und Parzellierungen. Unternehmen: Wir beraten Sie bei Unternehmensgründungen steuerlich und bei der Wahl der richtigen Unternehmensform. Wir helfen Ihnen umfassend bei der Gestaltung von Unternehmens-umstrukturierungen, Gesellschaftsgründungen und –liquidationen, Kapitalerhöhungen und –herabsetzungen sowie Statutenänderungen. Erbrecht: Wir planen mit Ihnen umfassend Ihre erbrechtlichen Regelungen. Wir helfen Ihnen bei der Nachlass- und Nachfolgeregelung und übernehmen auf Wunsch Willensvollstreckermandate. Wir helfen Ihnen bei der Abfassung Ihres Ehe- und Erbvertrages sowie bei Testamenten und Inventaren. Stiftungen: Wir beraten Sie bei der Errichtung von Stiftungen und unterstützen Sie bei deren Verwaltung. Inventare: Wir nehmen speditiv Steuer- und Erbschaftsinventare sowie sämtliche gängigen Inventare auf. Beglaubigungen: Wir erstellen Beglaubigungen aller Art sowie sämtliche übrigen notariellen Urkunden. Steuerpraxis Unsere Dienstleistungen Für Geschäftsbetriebe: Steueroptimierte Umstrukturierungen, Reorganisationen, Sanierungen Planung von Immobilientransaktionen Laufende Steuerberatung und AbschlussplanungEinholen von Steuervergünstigungen und -befreiungen Ausschüttungsstrategien Einholen von Steuer-Rulings Risikoanalysen, Prüfung der aktuellen Steuersituation (sog. Tax Review) Steuerrückstellungen, Steuererklärungen, Prüfung von Veranlagungen Interkantonale Steuerausscheidungen Wahrung der Interessen / Erhebung von Einsprachen und Beschwerden Für Privatpersonen: Umfassende Beratung für Privatpersonen, Unternehmer, Sportler Steuerstrategien für Gesellschafter, KMU-Inhaber, Liegenschaftshändler Steueroptimale Nachfolgeplanungen, Veräusserungen von Unternehmensbeteiligungen, Management Buy-Outs Steuerliche Planung von Liegenschaftsinvestitionen, Renovationen Analyse der persönlichen Steuersituation (sog. Tax Review) Steuererklärungen, -berechnungen und -optimierungen Steuerliche Analyse und Optimierung privater Finanzanlagen Pensionsplanung Prüfung von Veranlagungen Wahrung der Interessen / Erhebung von Einsprachen und Beschwerden Portrait Notariatsdienstleistungen seit 1931 1931 Gründung des Büros in Bern als «Notariat von Ernst Maurer». 1937 Gründung des «Notariatsbüro Raaflaub» durch Rolf Raaflaub. 1961 tritt Fürsprecher und Notar Erich Maurer in das Büro seines Onkels Ernst Maurer ein. 1970 erfolgt der Eintritt von Fürsprecher und Notar Urs Raaflaub in das Notariatsbüro seines Vaters Rolf. 1973 wird Notar Christian Hofer Partner des Büros «Raaflaub & Hofer». 2006 übernimmt Georg Volz das in der Neuengasse ansässige Büro seines Onkels Erich Maurer, welcher kurz nach der Übergabe verstirbt. Im darauffolgenden Jahr erfolgt der Zusammenschluss von «Advokatur, Notariat und Verwaltungen Erich Maurer» mit dem «Raaflaub & Hofer Advokatur- & Notariatsbüro» an der Spitalgasse. Das Büro heisst in der Folge «Raaflaub Hofer & Volz Advokatur Notariat Verwaltungen». Im Jahr 2009 verstarb Notar Christian Hofer. Ende 2010 wird das Büro «Raaflaub Hofer & Volz Advokatur Notariat Verwaltungen» umbenannt in «volzrecht Advokatur Notariat Steuerpraxis». Der Bereich Liegenschaftsverwaltung und -beratung wird weitergeführt in der neu gegründeten «Volz Liegenschaften AG» an der Spitalgasse 4. Im März 2018 erfolgte der Zusammenschluss mit der Notariats- und Anwaltskanzlei Thomas Zachmann mit Büro in Münsingen. Seither besteht ein zweiter Bürostandort in Münsingen.

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NotarNotariatsbüroAdvokaturbüroSteuerberatung
Spitalgasse 4, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
NotarNotariatsbüroAdvokaturbüroSteuerberatung

Standort Münsingen volzrecht Advokatur Notariat SteuerpraxisGeorg Volz, Rechtsanwalt, Notar und eidg. dipl. Steuerexperte Thomas Zachmann, Fürsprecher und Notar Kreuzweg 1, 3110 Münsingen Tel.: 031 722 17 77 info@volzrecht.ch Dienstleistungen: Advokatur Unsere Spezialgebiete Erbrechtliche Auseinandersetzungen Sachenrecht, Rechtsfragen bezüglich Dienstbarkeiten und Auseinandersetzungen unter Stockwerkeigentümern Gesellschafts- und Firmenrecht Steuer- und Abgaberecht Vertragsrecht Begründung oder Aufhebung von Partnerschaften und Konkubinaten Notariat Unsere Beurkundungen Grundeigentum: Wir unterstützen Sie in der optimalen Abwicklung Ihrer Grundstück-/Liegenschaftskäufe und -verkäufe, Abtretungen, sowie Stockwerkbegründungen und Parzellierungen. Unternehmen: Wir beraten Sie bei Unternehmensgründungen steuerlich und bei der Wahl der richtigen Unternehmensform. Wir helfen Ihnen umfassend bei der Gestaltung von Unternehmens-umstrukturierungen, Gesellschaftsgründungen und –liquidationen, Kapitalerhöhungen und –herabsetzungen sowie Statutenänderungen. Erbrecht: Wir planen mit Ihnen umfassend Ihre erbrechtlichen Regelungen. Wir helfen Ihnen bei der Nachlass- und Nachfolgeregelung und übernehmen auf Wunsch Willensvollstreckermandate. Wir helfen Ihnen bei der Abfassung Ihres Ehe- und Erbvertrages sowie bei Testamenten und Inventaren. Stiftungen: Wir beraten Sie bei der Errichtung von Stiftungen und unterstützen Sie bei deren Verwaltung. Inventare: Wir nehmen speditiv Steuer- und Erbschaftsinventare sowie sämtliche gängigen Inventare auf. Beglaubigungen: Wir erstellen Beglaubigungen aller Art sowie sämtliche übrigen notariellen Urkunden. Steuerpraxis Unsere Dienstleistungen Für Geschäftsbetriebe: Steueroptimierte Umstrukturierungen, Reorganisationen, Sanierungen Planung von Immobilientransaktionen Laufende Steuerberatung und AbschlussplanungEinholen von Steuervergünstigungen und -befreiungen Ausschüttungsstrategien Einholen von Steuer-Rulings Risikoanalysen, Prüfung der aktuellen Steuersituation (sog. Tax Review) Steuerrückstellungen, Steuererklärungen, Prüfung von Veranlagungen Interkantonale Steuerausscheidungen Wahrung der Interessen / Erhebung von Einsprachen und Beschwerden Für Privatpersonen: Umfassende Beratung für Privatpersonen, Unternehmer, Sportler Steuerstrategien für Gesellschafter, KMU-Inhaber, Liegenschaftshändler Steueroptimale Nachfolgeplanungen, Veräusserungen von Unternehmensbeteiligungen, Management Buy-Outs Steuerliche Planung von Liegenschaftsinvestitionen, Renovationen Analyse der persönlichen Steuersituation (sog. Tax Review) Steuererklärungen, -berechnungen und -optimierungen Steuerliche Analyse und Optimierung privater Finanzanlagen Pensionsplanung Prüfung von Veranlagungen Wahrung der Interessen / Erhebung von Einsprachen und Beschwerden Portrait Notariatsdienstleistungen seit 1931 1931 Gründung des Büros in Bern als «Notariat von Ernst Maurer». 1937 Gründung des «Notariatsbüro Raaflaub» durch Rolf Raaflaub. 1961 tritt Fürsprecher und Notar Erich Maurer in das Büro seines Onkels Ernst Maurer ein. 1970 erfolgt der Eintritt von Fürsprecher und Notar Urs Raaflaub in das Notariatsbüro seines Vaters Rolf. 1973 wird Notar Christian Hofer Partner des Büros «Raaflaub & Hofer». 2006 übernimmt Georg Volz das in der Neuengasse ansässige Büro seines Onkels Erich Maurer, welcher kurz nach der Übergabe verstirbt. Im darauffolgenden Jahr erfolgt der Zusammenschluss von «Advokatur, Notariat und Verwaltungen Erich Maurer» mit dem «Raaflaub & Hofer Advokatur- & Notariatsbüro» an der Spitalgasse. Das Büro heisst in der Folge «Raaflaub Hofer & Volz Advokatur Notariat Verwaltungen». Im Jahr 2009 verstarb Notar Christian Hofer. Ende 2010 wird das Büro «Raaflaub Hofer & Volz Advokatur Notariat Verwaltungen» umbenannt in «volzrecht Advokatur Notariat Steuerpraxis». Der Bereich Liegenschaftsverwaltung und -beratung wird weitergeführt in der neu gegründeten «Volz Liegenschaften AG» an der Spitalgasse 4. Im März 2018 erfolgte der Zusammenschluss mit der Notariats- und Anwaltskanzlei Thomas Zachmann mit Büro in Münsingen. Seither besteht ein zweiter Bürostandort in Münsingen.

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ADVO.gerber

Waisenhausplatz 14, 3011 Bern
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AZ

Advokatur Zürcher

Helvetiastrasse 7, 3005 Bern
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Wir sind Wir sind eine auf das Immaterialgüterrecht spezialisierte Schweizer Anwaltskanzlei mit Sitz in Bern. Unser oberstes Ziel ist es mit höchster Qualität die uns übertragenen Arbeiten zu erledigen. Die beiden Partner bringen insgesamt 40 Jahre Anwaltserfahrung im Bereich Geistiges Eigentum mit ein. Produkte Unsere Kernkompetenz ist der weltweite Schutz des Geistigen Eigentums unserer Klientinnen und Klienten und damit verbundene Beratung. 1 Schutzrechtsstrategie und Portfolio-Analyse Hält das bestehende oder geplante Portfolio auch aus rechtlicher Sicht, was es verspricht? Was muss optimiert werden? Wie soll das Portfolio weiterentwickelt werden? 2 Recherchen (Identität/ Ähnlichkeit) Abklärungen bei der Hinterlegung von neuen Marken oder anderen Schutzrechten: Welches Risiko stellen ältere Schutzrechte anderer Inhaber im In- und Ausland dar? 3 Registrierungen Hinterlegung von Schutzrechten im In- und Ausland, damit ein optimaler Schutz sichergestellt werden kann. 4 Marken, Design, Domain und Patent Administration Schutzrechtsverwaltung für Klientinnen und Klienten: Langfristige Betreuung, auch für umfangreiche internationale Portfolios. 5 Überwachungen Professionelle Überwachung von Marken und anderen Schutzrechten im In- und Ausland gegen Rechtsverletzungen/Nachahmer.6 Monate gratis Probeabo fürCH-Monitoring von Marken! 6 Verteidigung Umfassende Betreuung von Marken- oder anderen Schutzrechtskonflikten, von der ersten Lageeinschätzung bis hin zum Widerspruchs- und Gerichtsverfahren. 7 Gutachten/Due Diligence Sie wollen eine Marke, ein Design oder ein Patent kaufen? Wir schauen aus rechtlicher Sicht, ob das Schutzrecht den Preis auch wirklich wert ist. 8 Allgemeine Dienstleistungen einer Anwaltskanzlei und eines Notariats Wir beraten auch in anderen Bereichen mit Bezug zum Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht oder in allgemeinen handelsrechtlichen Angelegenheiten (z.B. Kartellrecht, Lauterkeitsrecht, Urheberrecht, Patentrecht, Designrecht, Lizenzvertragsrecht, Kaufverträge, Arbeitsverträge und allgemeines Vertragswesen). Wir erbringen zudem notarielle Dienstleistungen (kanzleiinternes Notariat). Kontaktieren Sie uns über unsere Produkte

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Von Graffenried Recht

Von Graffenried Recht

Zeughausgasse 18, 3011 BernPostfach, 3001 Bern

Seit über 80 Jahren als Rechtsanwälte und Notare im Dienst der Bernerinnen und Berner Als eine der traditionsreichsten Berner Kanzleien, welche in der Stadt und Region Bern verankert ist, bieten wir Ihnen umfassende juristische Dienstleistungen an. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Notarinnen und Notare setzen sich einzeln und als Team mit grossem Engagement für Sie ein. Eine qualitativ hochwertige Beratung, zeitnahe Bearbeitung und jederzeitige Erreichbarkeit sind für uns selbstverständlich. Wir handeln stets in Übereinstimmung mit dem Wappenspruch der Familie von Graffenried: «Fac recte neminem time» / «Tue Recht und scheue niemanden». Fac recte neminem time Tue Recht und scheue niemanden: Der Wappenspruch der Familie von Graffenried ist unser Leitspruch für die tägliche Arbeit. Unsere Notarinnen und Notare sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erstellen für Sie sämtliche öffentlichen Urkunden (z. B. Grundstückkaufverträge, Ehe- und Erbverträge, Gesellschaftsgründungen etc.), vertreten Ihre Interessen mit Engagement vor Gerichts- und Verwaltungsbehörden und beraten Sie lösungsorientiert und mit Weitsicht bei juristischen Fragestellungen. Vor mehreren Jahrzehnten wurde unsere Kanzlei im Herzen von Bern, dem politischen Zentrum der Schweiz, gegründet. Während unserer bisherigen Tätigkeit haben wir für unzählige Privatpersonen, Familien, Unternehmen und öffentliche Institutionen unsere Dienstleistungen erbringen und einen entsprechenden Erfahrungsschatz aufbauen können. Diese Erfahrung, verbunden mit unseren langjährigen Kontakten zu den Justiz- und Verwaltungsbehörden, stellen wir gerne in Ihren Dienst. Wir freuen uns, Sie in Ihren rechtlichen Belangen beraten und begleiten zu dürfen. Wir vernetzen und koordinieren für Sie Unsere Kanzlei arbeitet eng mit der Von Graffenried Gruppe und deren Tochtergesellschaften (Treuhand, Bank, Liegenschaften) zusammen. Gerne stellen wir bei einem entsprechenden Bedürfnis Ihrerseits den Kontakt mit diesen Gesellschaften her und koordinieren für Sie die verschiedenen Dienstleistungen. Sie profitieren dabei sowohl in administrativer wie auch in finanzieller Hinsicht: Wir sind ein eingespieltes Team, welches sich gewohnt ist, gemeinsam gesamtheitliche Lösungen für unsere Kundinnen und Kunden zu erarbeiten.

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AnwaltRechtsanwaltNotarNotariatsbüroAdvokaturbüro
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Seit über 80 Jahren als Rechtsanwälte und Notare im Dienst der Bernerinnen und Berner Als eine der traditionsreichsten Berner Kanzleien, welche in der Stadt und Region Bern verankert ist, bieten wir Ihnen umfassende juristische Dienstleistungen an. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Notarinnen und Notare setzen sich einzeln und als Team mit grossem Engagement für Sie ein. Eine qualitativ hochwertige Beratung, zeitnahe Bearbeitung und jederzeitige Erreichbarkeit sind für uns selbstverständlich. Wir handeln stets in Übereinstimmung mit dem Wappenspruch der Familie von Graffenried: «Fac recte neminem time» / «Tue Recht und scheue niemanden». Fac recte neminem time Tue Recht und scheue niemanden: Der Wappenspruch der Familie von Graffenried ist unser Leitspruch für die tägliche Arbeit. Unsere Notarinnen und Notare sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erstellen für Sie sämtliche öffentlichen Urkunden (z. B. Grundstückkaufverträge, Ehe- und Erbverträge, Gesellschaftsgründungen etc.), vertreten Ihre Interessen mit Engagement vor Gerichts- und Verwaltungsbehörden und beraten Sie lösungsorientiert und mit Weitsicht bei juristischen Fragestellungen. Vor mehreren Jahrzehnten wurde unsere Kanzlei im Herzen von Bern, dem politischen Zentrum der Schweiz, gegründet. Während unserer bisherigen Tätigkeit haben wir für unzählige Privatpersonen, Familien, Unternehmen und öffentliche Institutionen unsere Dienstleistungen erbringen und einen entsprechenden Erfahrungsschatz aufbauen können. Diese Erfahrung, verbunden mit unseren langjährigen Kontakten zu den Justiz- und Verwaltungsbehörden, stellen wir gerne in Ihren Dienst. Wir freuen uns, Sie in Ihren rechtlichen Belangen beraten und begleiten zu dürfen. Wir vernetzen und koordinieren für Sie Unsere Kanzlei arbeitet eng mit der Von Graffenried Gruppe und deren Tochtergesellschaften (Treuhand, Bank, Liegenschaften) zusammen. Gerne stellen wir bei einem entsprechenden Bedürfnis Ihrerseits den Kontakt mit diesen Gesellschaften her und koordinieren für Sie die verschiedenen Dienstleistungen. Sie profitieren dabei sowohl in administrativer wie auch in finanzieller Hinsicht: Wir sind ein eingespieltes Team, welches sich gewohnt ist, gemeinsam gesamtheitliche Lösungen für unsere Kundinnen und Kunden zu erarbeiten.

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Advokatur Notariat

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Advokatur Notariat

Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber.Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten die Begründung von Stockwerkeigentum die Beurkundung von Eheverträgen die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs die Errichtung von Stiftungen öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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AdvokaturbüroNotarNotariatsbüro
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Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber.Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten die Begründung von Stockwerkeigentum die Beurkundung von Eheverträgen die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs die Errichtung von Stiftungen öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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volzrecht Advokatur Notariat Steuerpraxis

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen

volzrecht Advokatur Notariat Steuerpraxis

Spitalgasse 4, 3011 BernPostfach, 3001 Bern

Standort Münsingen volzrecht Advokatur Notariat SteuerpraxisGeorg Volz, Rechtsanwalt, Notar und eidg. dipl. Steuerexperte Thomas Zachmann, Fürsprecher und Notar Kreuzweg 1, 3110 Münsingen Tel.: 031 722 17 77 info@volzrecht.ch Dienstleistungen: Advokatur Unsere Spezialgebiete Erbrechtliche Auseinandersetzungen Sachenrecht, Rechtsfragen bezüglich Dienstbarkeiten und Auseinandersetzungen unter Stockwerkeigentümern Gesellschafts- und Firmenrecht Steuer- und Abgaberecht Vertragsrecht Begründung oder Aufhebung von Partnerschaften und Konkubinaten Notariat Unsere Beurkundungen Grundeigentum: Wir unterstützen Sie in der optimalen Abwicklung Ihrer Grundstück-/Liegenschaftskäufe und -verkäufe, Abtretungen, sowie Stockwerkbegründungen und Parzellierungen. Unternehmen: Wir beraten Sie bei Unternehmensgründungen steuerlich und bei der Wahl der richtigen Unternehmensform. Wir helfen Ihnen umfassend bei der Gestaltung von Unternehmens-umstrukturierungen, Gesellschaftsgründungen und –liquidationen, Kapitalerhöhungen und –herabsetzungen sowie Statutenänderungen. Erbrecht: Wir planen mit Ihnen umfassend Ihre erbrechtlichen Regelungen. Wir helfen Ihnen bei der Nachlass- und Nachfolgeregelung und übernehmen auf Wunsch Willensvollstreckermandate. Wir helfen Ihnen bei der Abfassung Ihres Ehe- und Erbvertrages sowie bei Testamenten und Inventaren. Stiftungen: Wir beraten Sie bei der Errichtung von Stiftungen und unterstützen Sie bei deren Verwaltung. Inventare: Wir nehmen speditiv Steuer- und Erbschaftsinventare sowie sämtliche gängigen Inventare auf. Beglaubigungen: Wir erstellen Beglaubigungen aller Art sowie sämtliche übrigen notariellen Urkunden. Steuerpraxis Unsere Dienstleistungen Für Geschäftsbetriebe: Steueroptimierte Umstrukturierungen, Reorganisationen, Sanierungen Planung von Immobilientransaktionen Laufende Steuerberatung und AbschlussplanungEinholen von Steuervergünstigungen und -befreiungen Ausschüttungsstrategien Einholen von Steuer-Rulings Risikoanalysen, Prüfung der aktuellen Steuersituation (sog. Tax Review) Steuerrückstellungen, Steuererklärungen, Prüfung von Veranlagungen Interkantonale Steuerausscheidungen Wahrung der Interessen / Erhebung von Einsprachen und Beschwerden Für Privatpersonen: Umfassende Beratung für Privatpersonen, Unternehmer, Sportler Steuerstrategien für Gesellschafter, KMU-Inhaber, Liegenschaftshändler Steueroptimale Nachfolgeplanungen, Veräusserungen von Unternehmensbeteiligungen, Management Buy-Outs Steuerliche Planung von Liegenschaftsinvestitionen, Renovationen Analyse der persönlichen Steuersituation (sog. Tax Review) Steuererklärungen, -berechnungen und -optimierungen Steuerliche Analyse und Optimierung privater Finanzanlagen Pensionsplanung Prüfung von Veranlagungen Wahrung der Interessen / Erhebung von Einsprachen und Beschwerden Portrait Notariatsdienstleistungen seit 1931 1931 Gründung des Büros in Bern als «Notariat von Ernst Maurer». 1937 Gründung des «Notariatsbüro Raaflaub» durch Rolf Raaflaub. 1961 tritt Fürsprecher und Notar Erich Maurer in das Büro seines Onkels Ernst Maurer ein. 1970 erfolgt der Eintritt von Fürsprecher und Notar Urs Raaflaub in das Notariatsbüro seines Vaters Rolf. 1973 wird Notar Christian Hofer Partner des Büros «Raaflaub & Hofer». 2006 übernimmt Georg Volz das in der Neuengasse ansässige Büro seines Onkels Erich Maurer, welcher kurz nach der Übergabe verstirbt. Im darauffolgenden Jahr erfolgt der Zusammenschluss von «Advokatur, Notariat und Verwaltungen Erich Maurer» mit dem «Raaflaub & Hofer Advokatur- & Notariatsbüro» an der Spitalgasse. Das Büro heisst in der Folge «Raaflaub Hofer & Volz Advokatur Notariat Verwaltungen». Im Jahr 2009 verstarb Notar Christian Hofer. Ende 2010 wird das Büro «Raaflaub Hofer & Volz Advokatur Notariat Verwaltungen» umbenannt in «volzrecht Advokatur Notariat Steuerpraxis». Der Bereich Liegenschaftsverwaltung und -beratung wird weitergeführt in der neu gegründeten «Volz Liegenschaften AG» an der Spitalgasse 4. Im März 2018 erfolgte der Zusammenschluss mit der Notariats- und Anwaltskanzlei Thomas Zachmann mit Büro in Münsingen. Seither besteht ein zweiter Bürostandort in Münsingen.

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NotarNotariatsbüroAdvokaturbüroSteuerberatung
Spitalgasse 4, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
NotarNotariatsbüroAdvokaturbüroSteuerberatung

Standort Münsingen volzrecht Advokatur Notariat SteuerpraxisGeorg Volz, Rechtsanwalt, Notar und eidg. dipl. Steuerexperte Thomas Zachmann, Fürsprecher und Notar Kreuzweg 1, 3110 Münsingen Tel.: 031 722 17 77 info@volzrecht.ch Dienstleistungen: Advokatur Unsere Spezialgebiete Erbrechtliche Auseinandersetzungen Sachenrecht, Rechtsfragen bezüglich Dienstbarkeiten und Auseinandersetzungen unter Stockwerkeigentümern Gesellschafts- und Firmenrecht Steuer- und Abgaberecht Vertragsrecht Begründung oder Aufhebung von Partnerschaften und Konkubinaten Notariat Unsere Beurkundungen Grundeigentum: Wir unterstützen Sie in der optimalen Abwicklung Ihrer Grundstück-/Liegenschaftskäufe und -verkäufe, Abtretungen, sowie Stockwerkbegründungen und Parzellierungen. Unternehmen: Wir beraten Sie bei Unternehmensgründungen steuerlich und bei der Wahl der richtigen Unternehmensform. Wir helfen Ihnen umfassend bei der Gestaltung von Unternehmens-umstrukturierungen, Gesellschaftsgründungen und –liquidationen, Kapitalerhöhungen und –herabsetzungen sowie Statutenänderungen. Erbrecht: Wir planen mit Ihnen umfassend Ihre erbrechtlichen Regelungen. Wir helfen Ihnen bei der Nachlass- und Nachfolgeregelung und übernehmen auf Wunsch Willensvollstreckermandate. Wir helfen Ihnen bei der Abfassung Ihres Ehe- und Erbvertrages sowie bei Testamenten und Inventaren. Stiftungen: Wir beraten Sie bei der Errichtung von Stiftungen und unterstützen Sie bei deren Verwaltung. Inventare: Wir nehmen speditiv Steuer- und Erbschaftsinventare sowie sämtliche gängigen Inventare auf. Beglaubigungen: Wir erstellen Beglaubigungen aller Art sowie sämtliche übrigen notariellen Urkunden. Steuerpraxis Unsere Dienstleistungen Für Geschäftsbetriebe: Steueroptimierte Umstrukturierungen, Reorganisationen, Sanierungen Planung von Immobilientransaktionen Laufende Steuerberatung und AbschlussplanungEinholen von Steuervergünstigungen und -befreiungen Ausschüttungsstrategien Einholen von Steuer-Rulings Risikoanalysen, Prüfung der aktuellen Steuersituation (sog. Tax Review) Steuerrückstellungen, Steuererklärungen, Prüfung von Veranlagungen Interkantonale Steuerausscheidungen Wahrung der Interessen / Erhebung von Einsprachen und Beschwerden Für Privatpersonen: Umfassende Beratung für Privatpersonen, Unternehmer, Sportler Steuerstrategien für Gesellschafter, KMU-Inhaber, Liegenschaftshändler Steueroptimale Nachfolgeplanungen, Veräusserungen von Unternehmensbeteiligungen, Management Buy-Outs Steuerliche Planung von Liegenschaftsinvestitionen, Renovationen Analyse der persönlichen Steuersituation (sog. Tax Review) Steuererklärungen, -berechnungen und -optimierungen Steuerliche Analyse und Optimierung privater Finanzanlagen Pensionsplanung Prüfung von Veranlagungen Wahrung der Interessen / Erhebung von Einsprachen und Beschwerden Portrait Notariatsdienstleistungen seit 1931 1931 Gründung des Büros in Bern als «Notariat von Ernst Maurer». 1937 Gründung des «Notariatsbüro Raaflaub» durch Rolf Raaflaub. 1961 tritt Fürsprecher und Notar Erich Maurer in das Büro seines Onkels Ernst Maurer ein. 1970 erfolgt der Eintritt von Fürsprecher und Notar Urs Raaflaub in das Notariatsbüro seines Vaters Rolf. 1973 wird Notar Christian Hofer Partner des Büros «Raaflaub & Hofer». 2006 übernimmt Georg Volz das in der Neuengasse ansässige Büro seines Onkels Erich Maurer, welcher kurz nach der Übergabe verstirbt. Im darauffolgenden Jahr erfolgt der Zusammenschluss von «Advokatur, Notariat und Verwaltungen Erich Maurer» mit dem «Raaflaub & Hofer Advokatur- & Notariatsbüro» an der Spitalgasse. Das Büro heisst in der Folge «Raaflaub Hofer & Volz Advokatur Notariat Verwaltungen». Im Jahr 2009 verstarb Notar Christian Hofer. Ende 2010 wird das Büro «Raaflaub Hofer & Volz Advokatur Notariat Verwaltungen» umbenannt in «volzrecht Advokatur Notariat Steuerpraxis». Der Bereich Liegenschaftsverwaltung und -beratung wird weitergeführt in der neu gegründeten «Volz Liegenschaften AG» an der Spitalgasse 4. Im März 2018 erfolgte der Zusammenschluss mit der Notariats- und Anwaltskanzlei Thomas Zachmann mit Büro in Münsingen. Seither besteht ein zweiter Bürostandort in Münsingen.

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ADVO.gerber

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Advokatur Zürcher

Helvetiastrasse 7, 3005 Bern
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