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Bestattungsinstitut à schweiz

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Bestattungsdienst Untere Emme GmbH

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Hauptstrasse 2, 3427 Utzenstorf
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Monbaron Bestattungen

Note 4.3 sur 5 étoiles pour 3 évaluations

Monbaron Bestattungen

Brüggstrasse 121, 2503 Biel/Bienne
Bernard Monbaron Bestattungen Pompes funèbres Onoranze Funebri 24/24 H

Unsere Dienstleistungen Kontakt mit den Angehörigen Überführungen von Verstorbenen zur letzten Ruhestätte im In- und Ausland Beschaffung der Todesurkunde beim Arzt oder im Spital Anmeldung auf dem zuständigen Zivilstandsamt Anordnung der Bestattung beim Bestattungsamt Kontakt mit dem Pfarrer oder Abdankungsredner Formulierung und Aufgabe der Anzeigen in den Tageszeitungen Formulierung, Druck und Versand der Leidzirkulare und Danksagungen Bestellen von Blumen/Kränzen Organisation des Leidmahls Beratung und Bestellung von Grabkreuz, Grabmal und Inschrift Begleitung der Trauerfeier Was macht das ZivilstandsamtJeder Todesfall wird vom Zivilstandsamt des Todesortes an folgende Stellen gemeldet: Einwohnerkontrolle des Wohnortes Zentrale Ausgleichsstelle AHV Ist der/die Verstorbene deutsche/r, italienische/r oder österreichische/r Staatsangehörige/r, Mitteilung zuhanden der Personenstandsbehörde dieses Landes Bei ausländischen Staatsangehörigen Todesmeldung an die Vertretung des Heimatstaates Bundesamt für Migration, sofern es sich bei einem Elternteil um eine asylsuchende, vorläufig aufgenommene oder als Flüchtling anerkannte Person handelt Wenn der/die Verstorbene unmündige Kinder hat, Mitteilung an die Vormundschaftsbehörde Das Zivilstandsamt des letzten Wohnortes des/der Verstorbenen orientiert die Verwaltungsstellen innerhalb der Gemeinde (Einwohnerkontrolle, Gemeindesteueramt, Gemeindezweigstelle der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Aargau [sva] etc.) und meldet den Tod dem Bezirksgerichtspräsidenten (Testamentseröffnung). Todesurkunde Aufgrund der Beurkundung im Personenstandsregister kann das Zivilstandsamt des Todesortes Auszüge (Todesurkunden) erstellen. Diese können jederzeit neu ausgestellt werden (Gebühr CHF 25.00). Wie ist bei einem Todesfall vorzugehen? Wer noch nie mit einem Todesfall konfrontiert wurde, weiss oft nicht, wie viel damit verbunden ist und was es alles zu erledigen gilt. Folgende Informationen sollen Ihnen einen Einblick in diese Arbeiten verschaffen und zugleich eine Hilfe sein, sich auf diese schwere Zeit vorbereiten zu können. Was ist zu tun Umleitung der Post an eine Kontaktperson (Angehörige, Bekannte, usw.) Abmeldung von Renten und Versicherungen Kündigung von Telefon, Radio, TV Kündigung der Wohnung Kündigung diverser Abonnemente (Zeitung, Zeitschriften, usw.) Erbschaftsdienst / Siegelungswesen (Meldung durch Zivilstandskreis Seeland) Nach Eingang der Meldung wird sich der Siegelungsbeamte der Gemeinde innerhalb von höchstens sieben Tagen bei den Angehörigen melden, um ein Siegelungsprotokoll aufzunehmen. Dieses gibt Aufschluss über Aktiven und Passiven der verstorbenen Person sowie der überlebenden Ehegattin oder des überlebenden Ehegatten. Für die Protokollaufnahme sind wenn vorhanden folgende Unterlagen bereitzuhalten: Kontoauszüge von Bank und Post Policen von Lebens-, Renten oder Unfallversicherungen Steuererklärungen Angaben zu allenfalls bestehenden wertvollen Sammlungen Testamente Ehe- und Erbverträge Adressen von Familienangehörigen Für weitere Fragen und Auskünfte stehen wir Ihnen jeder Zeit gerne zur Verfügung:B. Monbaron Bestattungsdienste Brüggstrasse 121 2503 Biel-Bienne Bernard Monbaron 032 365 99 88 079 334 73 39 bernard.monbaron@bluewin.ch Philosophie Unser Anliegen ist es, den Verstorbenen würdevoll zu bestatten, sie individuell zu begleiten und Ihnen bei der Umsetzung Ihrer Bedürfnisse behilflich zu sein.

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Pompes funèbresInhumation
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Unsere Dienstleistungen Kontakt mit den Angehörigen Überführungen von Verstorbenen zur letzten Ruhestätte im In- und Ausland Beschaffung der Todesurkunde beim Arzt oder im Spital Anmeldung auf dem zuständigen Zivilstandsamt Anordnung der Bestattung beim Bestattungsamt Kontakt mit dem Pfarrer oder Abdankungsredner Formulierung und Aufgabe der Anzeigen in den Tageszeitungen Formulierung, Druck und Versand der Leidzirkulare und Danksagungen Bestellen von Blumen/Kränzen Organisation des Leidmahls Beratung und Bestellung von Grabkreuz, Grabmal und Inschrift Begleitung der Trauerfeier Was macht das ZivilstandsamtJeder Todesfall wird vom Zivilstandsamt des Todesortes an folgende Stellen gemeldet: Einwohnerkontrolle des Wohnortes Zentrale Ausgleichsstelle AHV Ist der/die Verstorbene deutsche/r, italienische/r oder österreichische/r Staatsangehörige/r, Mitteilung zuhanden der Personenstandsbehörde dieses Landes Bei ausländischen Staatsangehörigen Todesmeldung an die Vertretung des Heimatstaates Bundesamt für Migration, sofern es sich bei einem Elternteil um eine asylsuchende, vorläufig aufgenommene oder als Flüchtling anerkannte Person handelt Wenn der/die Verstorbene unmündige Kinder hat, Mitteilung an die Vormundschaftsbehörde Das Zivilstandsamt des letzten Wohnortes des/der Verstorbenen orientiert die Verwaltungsstellen innerhalb der Gemeinde (Einwohnerkontrolle, Gemeindesteueramt, Gemeindezweigstelle der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Aargau [sva] etc.) und meldet den Tod dem Bezirksgerichtspräsidenten (Testamentseröffnung). Todesurkunde Aufgrund der Beurkundung im Personenstandsregister kann das Zivilstandsamt des Todesortes Auszüge (Todesurkunden) erstellen. Diese können jederzeit neu ausgestellt werden (Gebühr CHF 25.00). Wie ist bei einem Todesfall vorzugehen? Wer noch nie mit einem Todesfall konfrontiert wurde, weiss oft nicht, wie viel damit verbunden ist und was es alles zu erledigen gilt. Folgende Informationen sollen Ihnen einen Einblick in diese Arbeiten verschaffen und zugleich eine Hilfe sein, sich auf diese schwere Zeit vorbereiten zu können. Was ist zu tun Umleitung der Post an eine Kontaktperson (Angehörige, Bekannte, usw.) Abmeldung von Renten und Versicherungen Kündigung von Telefon, Radio, TV Kündigung der Wohnung Kündigung diverser Abonnemente (Zeitung, Zeitschriften, usw.) Erbschaftsdienst / Siegelungswesen (Meldung durch Zivilstandskreis Seeland) Nach Eingang der Meldung wird sich der Siegelungsbeamte der Gemeinde innerhalb von höchstens sieben Tagen bei den Angehörigen melden, um ein Siegelungsprotokoll aufzunehmen. Dieses gibt Aufschluss über Aktiven und Passiven der verstorbenen Person sowie der überlebenden Ehegattin oder des überlebenden Ehegatten. Für die Protokollaufnahme sind wenn vorhanden folgende Unterlagen bereitzuhalten: Kontoauszüge von Bank und Post Policen von Lebens-, Renten oder Unfallversicherungen Steuererklärungen Angaben zu allenfalls bestehenden wertvollen Sammlungen Testamente Ehe- und Erbverträge Adressen von Familienangehörigen Für weitere Fragen und Auskünfte stehen wir Ihnen jeder Zeit gerne zur Verfügung:B. Monbaron Bestattungsdienste Brüggstrasse 121 2503 Biel-Bienne Bernard Monbaron 032 365 99 88 079 334 73 39 bernard.monbaron@bluewin.ch Philosophie Unser Anliegen ist es, den Verstorbenen würdevoll zu bestatten, sie individuell zu begleiten und Ihnen bei der Umsetzung Ihrer Bedürfnisse behilflich zu sein.

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