Unerwünschte Werbeanrufe nerven ungemein. In den meisten Fällen läutet das Telefon nach Feierabend, da sich die Telemarketer zu dieser Zeit die grössten Chancen ausrechnen.
Durch einen Sterneintrag kann man sich gegen Werbemitteilungen von Dritten schützen.
>> Lesen Sie, wie Sie sich schützen können.Die local.ch Android-App identifiziert automatisch einkommende Anrufe und gleicht diese mit dem Telefonbuch ab. Anrufer, die eine ungewöhnlich hohe Anzahl Anrufe tätigen und nicht im Telefonbuch eingetragen sind, können so identifiziert und auf Wunsch stummgestellt werden.
Die local.ch iOS-App kann die Nummern der aktivsten Telefonmarketer zu Ihrem Adressbuch hinzufügen. So sehen Sie direkt im Anrufbildschirm, ob es sich um einen Werbeanruf handelt.
Sie haben auch die Möglichkeit, einzelne Verbindungen direkt bei Ihrem Telekommunikations-Anbieter zu sperren:
Bei local.ch können Sie einfach und gratis einen Werbe-Stern (*) bei Ihrer eingetragenen Telefonnummer setzen und so anderen klar bekannt geben, dass sie keine Werbeanrufe wünschen.
So geht’s: Ihren Eintrag auf local.ch finden und auf „Eintrag ändern“ klicken um die Änderung vorzunehmen. Der Stern bietet auch die Grundlage für eine Beschwerde beim SECO.
Falls Sie trotz Sterneneintrag unerwünschte Werbeanrufe erhalten, können Sie beim SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft) Ihre Beschwerde eingeben. Das entsprechende Formular finden Sie hier:
Die Frage, wann es sich um einen unerwünschten Werbeanruf handelt und wann nicht, lässt sich nicht so einfach beantworten. Wer beispielsweise als Kunde eines Unternehmens über neue Produkte informiert wird oder Nachfragen zu einer offenen Bestellung erhält, kann sich in der Regel nicht auf den Konsumentenschutz berufen. In der Praxis sind es jedoch häufig Anrufe in denen beispielsweise Krankenkassen, Versicherungsmakler oder professionelle Werbefirmen zum Hörer greifen und Nichtkunden anrufen. Die meisten Werbeanrufe erfolgen nach Feierabend. Ziel der Gespräche ist entweder das Sammeln von Informationen oder das direkte Telefonmarketing mit dem Verkauf von Produkten oder Abschluss von Verträgen.
Werbeanrufe Dritter sind keine Einzelfälle. Allein 2013 verzeichnete das zuständige Staatssekretariat für Wirtschaft SECO einen Anstieg der Beschwerden um rund 20 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Zahlen sind umso erstaunlicher, als längst rechtliche Schranken existieren und zudem seitens des Krankenkassen-Verbands Santésuisse ein Verhaltenskodex erlassen wurde.
Für Werbeanrufe existieren seit April 2012 Richtlinien. Im Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) wurde in Artikel 3, Absatz 1 unter dem Buchstaben „u“ festgelegt, dass derjenige gegen das Gesetz verstösst, der den Vermerk im Telefonbuch nicht beachtet, dass ein Kunde keine Werbemitteilungen von Dritten erhalten möchte und dass seine Daten zu Zwecken der Direktwerbung nicht weitergegeben werden dürfen.“Konkret bedeutet dies, dass ein Sterneintrag im Telefonverzeichnis ausreicht, um den Anrufen einen Riegel vorzuschieben. So zumindest in der Theorie.
Ein Sterneintrag funktioniert analog zu den bekannten „Keine Werbung“- Aufklebern an Briefkästen. Hierzu lässt sich ein entsprechender Vermerk im Telefonbuch beantragen, der den Werbefirmen signalisiert, dass keine Anrufe an Nichtkunden stattfinden dürfen. Call Center welche dem Branchenverband CallNet.ch angeschlossen sind halten sich seit Jahren an den Sterneintrag. Personen, deren Nummer nicht im Telefonbuch geführt werden, können alternativ einen Eintrag in die sogenannte Robinson-Liste des SDV (Schweizer Dialogmarketing Verband) - beantragen und sich damit gegen Werbeanrufe schützen.
Dass die Gesetze von schwarzen Schafen aus der Branche umgangen werden, ist leider eine Tatsache. Einer der Tricks besteht in der scheinbar harmlosen Einladung zur Teilnahme an Umfragen oder Gewinnspielen, hinter denen sich die Erlaubnis für weitere Werbeanrufe verbirgt. Ebenso nutzen Anrufer in Zeiten der Globalisierung schlichtweg Telefonanschlüsse im Ausland oder verwenden falsche Nummern (Spoofing), um weiter ihrer lästigen Tätigkeit nachzugehen.
Wenn selbst der Sterneintrag nicht nutzt, können jederzeit Verbraucherschutzorganisationen kontaktiert werden. Handelt es sich um eine Telefonnummer, die häufiger und bei mehreren Personen anruft, so lässt sich gemeinsam oft etwas unternehmen. Selbiges gilt für eine Beschwerde beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO. Hier wird über eine Klage des Bundes gegen die hinter den Anrufen stehenden Unternehmen vorgegangen.